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Sprengstoffgesetz
Wer privat oder gewerblich explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, bedarf der Erlaubnis nach dem SprengG. Eine Erlaubnis kann erteilt werden, wenn der Antragsteller zuverlässig, persönlich geeignet und fachkundig ist.
Feuerwerk zum Geburtstag
Sie möchten privat ein Feuerwerk abbrennen oder Böllerschüsse abgeben? Denn benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Über das Antragsverfahren und die Voraussetzungen beraten wir Sie gerne.
Verstoß gegen das SprengG?
Ihnen wird vorgeworfen, gegen Vorschriften des Sprengstoffgesetze verstoßen zu haben, etwa durch Umgang mit nicht zugelassenen Böllern oder außerhalb von Silvester? Auch in diesem Falle beraten und vertreten wir Sie gern und entwickeln eine geeignete Verteidigungsstrategie.